Im ersten Teil dieses Beitrags konntest du über die kurz- und langfristigen Vorteile des Stillens lesen, sowie über den Nutzen des Stillens zur Erfüllung emotionaler Bedürfnisse, insbesondere beim Beginn einer familienergänzenden Betreuung.
Im Teil 2 erfährst du, was es bei der Ernährung des gestillten Kindes während der Abwesenheit der Mutter zu beachten gibt, wie die Milchproduktion aufrecht erhalten wird und wie eine stillende Mutter auch vom Gesetz geschützt ist.
Ernährung des Kindes während der Abwesenheit der Mutter
Alle Maßnahmen und Entscheidungen richten sich an zwei zentralen Fragen aus: wie alt ist das Kind und wie lange ist die Mutter abwesend?
Abhängig vom Alter und den aktuellen Ernährungsgewohnheiten des Baby oder Kleinkinds (welche und wieviel Beikost?) und der Dauer und Häufigkeit der Abwesenheit der Mutter wird die Ernährung des Kindes auf unterschiedliche Weise sichergestellt.
Da Babys unter +/- 6 Monaten noch voll gestillt werden, sollte ein entsprechender Vorrat an Muttermilch in die betreuende Einrichtung mitgegeben werden. Es ist wichtig, dass die Kita bzw. die Tagesmutter über die Lagerung, Handhabung und Fütterung von abgepumpter Muttermilch informiert und darin geübt ist. Zur Gewinnung von Muttermilch kann die Entleerung von Hand, eine Handmilchpumpe oder eine elektrische Milchpumpe eingesetzt werden. Sowohl die Entleerung von Hand als auch die Gewinnung von Milch per Milchpumpe solltest du vorher üben, denn manchmal braucht es ein wenig Zeit, um damit zurecht zu kommen und Sicherheit in der Handhabung zu gewinnen.
Beikost in der Kita
Bei Kindern, die bereits Beikost zu sich nehmen, kann auf das Mitgeben von abgepumpter Milch an einem „normal langen“ Kita Tag verzichtet werden. Die Entscheidung ist jedoch höchst individuell und hängt stark vom Kind ab. In jedem Fall solltest du die Einzelheiten mit der Betreuungseinrichtung besprechen und im weiteren Verlauf eng im Gespräch bleiben, da sich das Essverhalten der Kinder schnell ändern kann.
Aufrechterhaltung der Milchbildung und Vermeidung von Milchstau
Während der Zeiten der Stillpausen solltest du gut auf dich und deinen Körper achten. Regelmäßiges Abpumpen dient zum einen der Aufrechterhaltung der Milchbildung und beugt zum anderen einem Milchstau vor. Ebenfalls wieder in Abhängigkeit davon, wie alt das Kind ist und wie noch gestillt wird, kann es sein, dass du mehrmals während der Trennung abpumpen solltest, es kann aber auch vorkommen, dass du komplett ohne Abpumpen auskommst.
In jedem Fall wird sich die Brust auf den veränderten Bedarf einstellen. Es ist nicht nötig so oft abzupumpen, wie normalerweise gestillt wird. Die Milchproduktion wird langsam etwas zurückgefahren bzw. dem Bedarf angepasst, durch das Abpumpen kannst du aber einem Milchstau vorbeugen.
Nicht nur die Kinder, sondern auch die Brust ist flexibel: es ist z.B. sehr gut möglich an deinen Arbeitstagen tagsüber gar nicht zu stillen und an den Tagen, an welchen du tagsüber zu Hause bist, wieder so oft wie gewohnt zu stillen. Es ist nur wichtig, dass du die Signale deines Körpers wahrnimmst und eingreifst (und dann z.B. Milch entleerst), wenn sich ein unangenehmer Druck oder Spannung aufbaut.
Auch stillende Mütter sind vom Mutterschutzgesetz geschützt
In den ersten 12 Monaten sind auch stillende Mütter vom MuSchG geschützt. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber „eine stillende Frau auf ihr Verlangen (…) für die zum Stillen erforderliche Zeit“ freistellen muss. Wichtig: die Stillzeiten (oder Zeiten zum Abpumpen) gelten nicht als Pause und dürfen nicht nachgearbeitet werden. Es darf dir kein Nachteil durch die Inanspruchnahme der Stillzeiten entstehen.
Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, einen geeigneten Raum zum Stillen und/oder Pumpen bereitzustellen. Das ist in jedem Fall nicht die Toilette!
Es ist immer ratsam abzuwägen, ob du mit deinem Arbeitgeber über das (Weiter)Stillen sprechen willst, denn deinen Arbeitgeber zu informieren bedeutet auch, dass dieser dann verpflichtet ist, die Regelungen des MuSchG einzuhalten. Herausfordernd kann das insbesondere in Berufen mit Nacht- und/oder Schichtdiensten sein oder bei Tätigkeiten, die den Umgang mit Gefahrenstoffen beinhalten.
Fazit: gelassen bleiben und das Stillen weiter genießen
Mit dem Wiedereinstieg in den Beruf muss die Stillzeit nicht vorüber sein. Im Gegenteil – die Vorteile des (längeren) Stillens kannst und solltest du unbedingt mitnehmen und weiter nach Bedarf stillen. Du kannst weiterhin flexibel und entspannt sein und bei Bedarf eine individuelle Beratung buchen.
In meinen „Business Mum“ Stillkursen sprechen wir ausführlich über die Unterschiede der verschiedenen Milchpumpen, was bei der Gewinnung, Lagerung und Fütterung von abgepumpter Muttermilch zu beachten ist, welche Modelle ggf. für dich zum Wiedereinstieg in den Beruf in Frage kommen und welche rechtlichen Fragestellungen ggf. für dich und deinen Arbeitgeber zu beachten sind.
Melde dich gerne, ich freue mich auf deine Nachricht!